Pfarrgemeinderat als Entscheidungsgremium
Ein Vorschlag des Arbeitskreises 1, den Pfarrgemeinderat zu
einem Entscheidungsgremium der pastoralen Arbeit in der Gemeinde
zu machen, fand insofern Widerhall, als die Stärkung der
Verantwortung dieses Gremiums geboten sei. Der Pfarrgemeinderat
dürfe nicht zu einer Spielwiese werden, wo über Bier- und
Würstchensorten gestritten werde. Wer Verantwortung trage, solle
auch mitentscheiden dürfen. Andererseits wurde die
Schreckensvision eines Pfarrgemeinderates aufgezeigt, der den
Pfarrer zu seinem weisungsgebundenen Angestellten mache - ein
völlig unkatholisches Amtsverständnis. Generalvikar Feldhoff
wies auf die einzigartige, im römischen Recht nicht
,,abgefederte`` Stellung der deutschen Pfarrgemeinderäte hin,
deren Rolle als ,,leitendes Gremium`` weder theologisch noch
kirchenrechtlich legitim sei. Auf die zur Abstimmung gestellte
Frage,
,,Sind Sie der Meinung, daß über Ihr Schlußvotum 1.8
hinausgehend es wichtig ist, dem Pfarrgemeinderat auch in
pastoralen Fragen Beschlußkompetenz zu übertragen, die den
Pfarrer verbindlich festlegt¿`,
antworteten mit Ja 46 (31,5 Prozent),
mit Nein 91 (62,3 Prozent),
und es enthielten sich 9 (6,1 Prozent).