Alle hauptamtlichen Pastoralkräfte können Mitglied in allen
Pfarrgemeinderäten des Seelsorgebereichs sein. Zwei von ihnen
haben Stimmrecht. Das Pastoralteam legt fest, wer das Stimmrecht
in jedem einzelnen PGR wahrnimmt.
Dieses Votum muß bei der Neufassung der PGR-Satzung
berücksichtigt werden.