Schlußvotum 1.4 / Wahrnehmung von Leitung
Die kooperative Pastoral gründet auf dem apostolischen
Sendungsauftrag Jesu Christi, der allen Getauften gilt. Alle
haben Anteil am dreifachen Amt Jesu Christi. ,, ...die
Christgläubigen, die, durch die Taufe Christus einverleibt, zum
Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und
königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem
Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche
und in der Welt ausüben.``
(Lumen Gentium, Dogmatische Konstitution über die Kirche, Kap.
31).
Wenn aus dem gemeinsamen Auftrag eine kooperative pastorale
Praxis erwachsen soll, muß die Frage der Leitung geregelt werden.
Die Wahrnehmung von Verantwortung und Leitungsfunktionen durch
Haupt- und Ehrenamtliche steht unter der Gesamtleitung des
Pfarrers. Wegen der inhaltlichen Differenziertheit (geistliche,
soziale und organisatorische Dimension) und des Umfangs von
Leitung kann der Pfarrer diese nur wahrnehmen, indem er die
gemeinsame Verantwortung der Christen in das Leitungskonzept
einbezieht und Leitung in Teilbereichen delegiert. Dies ist in
inhaltlichen und territorialen Bereichen möglich und nötig. Die
Bereiche werden je nach Situation festgelegt.
Delegation soll nicht die Notlage des Priestermangels beheben,
sondern Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen ermöglichen, ihre
spirituelle Begabung und fachliche Kompetenz einzubringen. Der
Pfarrer ist darum zur Delegation verpflichtet, weil er die
Entfaltung der Charismen zu fördern hat. Um die
Eigenverantwortung der Gemeinde für die Kontinuität des
Gemeindelebens zu stärken, müssen Gemeindemitglieder in die
Leitung einbezogen werden. Besonders der Pfarrer hat Sorge zu
tragen, daß die spirituelle Kompetenz der Ehrenamtlichen
gefördert wird und daß die geistlichen Impulse für das
Gemeindeleben gewährleistet sind.
Die Gesamtleitung des Pfarrers und die delegierte Leitung in
Teilbereichen sind (im Pastoralteam, in der Konferenz mit
Ehrenamtlichen) aufeinander bezogen. Regelmäßige Dienstgespräche
des Pastoralteams sind verpflichtend. Die örtliche oder
inhaltliche Zuständigkeit einer Person darf nicht alte
Priesterbilder reproduzieren (Ein-Mann-Pastoral,
Allzuständigkeit).
Das Votum richtet sich an den Erzbischof sowie an alle Pfarrer
und andere Hauptamtliche - Der Erzbischof möge dieses
Leitungskonzept in Kraft setzen und zu seiner Anwendung alle
Beteiligten verpflichten, es sich zu eigen zu machen und zu
verwirklichen.