Schlußvotum 10.29 / Bewahrung der Schöpfung
1. Die Ortsgemeinde hat durch geeignete Maßnahmen in der
Jugendarbeit und Erwachsenenbildung deutlich zu machen, daß
unser ökonomisches und ökologisches Verhalten konkrete
Auswirkungen auf die Lebensbedingungen anderer Menschen und auf
die Schöpfung insgesamt hat.
Der Umweltbeauftragte im Erzbistum wird gebeten, Handreichungen
für die Kirchengemeinden und andere kirchliche Gruppen und
Organisationen zu erstellen, in denen das Handeln der einzelnen
als auch das der Gruppen an konkreten Aufgabenfeldern
umweltgerechten Verhaltens aufgezeigt werden soll.
2. Das Bistum und die Gemeinden wirken darauf hin, daß das
Bewußtsein für die Bewahrung der Schöpfung wächst und daß
konkrete Maßnahmen eingeleitet werden, wie z.B. Energie sparen;
Verwendung und Wiederverwendung umweltfreundlicher Produkte;
ökologisches Bauen und Renovieren; sparsamer Umgang mit Wasser;
Vermeidung von Abfällen; ökologisch sinnvolle Nutzung und
Gestaltung von Flächen und Gebäuden; ökologisch verträgliche
Landwirtschaft betreiben durch Änderung von Pachtverträgen,
selbst bei vermindertem Pachtzins.
3. Das Erzbistum Köln wird aufgefordert, bei allen Baumaßnahmen
alle umweltschonenden Maßnahmen vorbildlich nach neuestem
technischen Standard durchzuführen.
4. Um den besonderen Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung in
einer Pfarrgemeinde deutlich zu machen, ist eine Person mit
einem besonderen ,,Wächteramt`` zu betrauen. Dies kann durch die
Bestellung eines/einer Umweltbeauftragten geschehen.
5. Um Verbündete für die ,,Bewahrung der Schöpfung`` zu gewinnen,
sind Kontakte aufzunehmen zu Umweltgruppen und anderen an
Umweltfragen Interessierten, insbesondere mit den
Umweltbeauftragten und ökologischen Gruppen der anderen
christlichen Kirchen und staatlichen Stellen.