Schlußvotum 10.5 / Wohnungsnotstand
Sofern möglich, sollen Gemeiden bezahlbaren Wohnraum anbieten.
Mehr Risikobereitschaft ist gefragt bei der Vermietung an
Obdachlose, Haftentlassene, Suchtkranke usw. Dringend geraten
ist hierbei die Zusammenarbeit mit dem Caritasverband und
anderen kirchlichen Verbänden, um freien Wohnraum anzubieten und
fachliche Begleitung der aufzunehmenden Personen
sicherzustellen. Auch einzelne Gemeindemitglieder sollen zu
solch einem Schritt ermutigt werden.
Um Wohnungsnot neuer Armer entgegenzusteuern, überprüft die Erzdiözese Köln, ob sie Wohnhäuser (z.B. auch stillgelegte Krankenhäuser, Pfarrhäuser, Kaplaneien und andere Wohngebäude, die nicht für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter be-nötigt werden) für diese Personengruppe zur Verfügung stellen kann. Sie fragt bei Orden und anderen geistlichen Gemeinschaften an, ob sie den neuen Armen Wohnraum anbieten können.