Schlußvotum 2.19 / Seelsorgliche Begleitung der caritativ Tätigen durch den Dekanatscaritasbeauftragten
Die Schlußversammlung appelliert an den Erzbischof, dafür zu
sorgen, daß in den Dekanaten die Stelle der Caritasbeauftragten
besetzt und der Aufgabenbeschreibung vom 1. 10. 91 (s. Amtsblatt
des Erzbistums Köln) entsprechend ausgeführt wird.
Die vorrangige Aufgabe des Dekanatscaritasbeauftragten ist eine intensive spirituelle Begleitung der im caritativen Bereich Tätigen, damit sie ihre eigenen Nöte, ihre Betroffenheiten, Möglichkeiten und Grenzen reflektieren können.