Schlußvotum 4.29 / Fortbildung der Seelsorger/-innen
Schlußvotum 4.29 / Fortbildung der Seelsorger/-innen
Die Hauptabteilung Seelsorge-Personal soll ein regelmäßiges
Fortbildungsangebot für die in der Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen hauptverantwortlichen tätigen Seelsorger/-innen
schaffen und diese zur Teilnahme an diesem Angebot auffordern.