Schlußvotum 7.1 / Stellung der Frau in der Caritas
Frauen leisten wesentlich den Grunddienst der Diakonie. Die
Pfarrgemeinden sollen ihnen mehr Entscheidungsbefugnisse in
konkreten Sachfragen geben, z. B. konzeptionelle Mitarbeit in
der Gemeindecaritas und Verwaltung der Caritasgelder.
Der Caritasverband und andere Sozialverbände sollen den Frauen
mehr Leitungsaufgaben übertragen.
Begründung zu Schlußvoten 7.1 - 7.3
Diakonie und Caritas sind Grundvollzüge der Kirche. Diakonie
ohne Verkündigung und gottesdienstliche Feier entspricht nicht
dem Geist der Frohen Botschaft. Verkündigung und
gottesdienstliche Feier ohne Diakonie bleiben leer. Der
diakonale Grundvollzug muß von allen Mitgliedern der Kirche
wahrgenommen werden. In der pastoralen Praxis wird dieser
elementare Dienst allerdings überwiegend von Frauen erbracht in
Pflege- und Besuchsdiensten, in der Sorge um sozial
Ausgegrenzte. Ohne die Arbeit der Frauen bräche das Leben in den
Gemeinden zusammen. Die Gemeinden leben weitgehend vom
Engagement von Frauen.
Zugleich sind viele Frauen in unserer Gesellschaft auch die Hauptbetroffenen der offenen und versteckten Armut. Durch vielfache Belastungen in Familien- und Erwerbsarbeit geraten sie bei Arbeitslosigkeit und in Trennungssituationen an den Rand der Gesellschaft. Nach langer, in der Regel unbezahlter Lebensarbeit wartet auf viele Frauen die Altersarmut, eine versteckte Armut großen Ausmaßes, die auch von der Kirche kaum zur Kenntnis genommen wird. Frauen lernen zunehmend, daß Diakonie gemeinsam von Betroffenen und Aktiven zu gestalten ist. Dabei bringen sie ihr spezifisches Charisma ein, indem sie in der Heilssorge am Menschen Leib und Seele ganzheitlich verbinden.