Schlußvotum 8.13 / Wiederverheiratete Geschiedene und Gemeinde
Auch wiederverheiratete Geschiedene dürfen nicht, so auch das
Apostolische Schreiben ,,Familiaris Consortio``, aus dem
Gemeindeleben ausgegrenzt werden. Wir sprechen uns dafür aus,
daß die Gemeinden sie zur Mitarbeit in Gruppen und Gremien, z.
B. KV und PGR, ohne grundsätzliche Einschränkung, wohl aber mit
Gespür für alle Betroffenen einladen.
Auch die ,,Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (1993)`` ist in diesem Geiste anzuwenden.