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Sakramente

Zur Vorbereitung und Spendung der Sakramente äußern sich die meisten Zusender sehr bereit und detailliert. Mit dem Ungenügen an der vorherrschenden Praxis wird die Sorge um die abnehmende Bedeutung der Sakramente geäußert. Um aus der gegenwärtigen, für Spender und Empfänger wenig erfreulichen Lage herauszukommen, fordern viele Votanten ein erneuertes und vertieftes Sakramenten-Verständnis und eine schrittweise Änderung der Praxis. Diese Erneuerung müsse auf allen Ebenen (Gemeinde, Dekanat, Bistum) begonnen und - da wo es Ansätze gibt - unterstützt werden.
Die gängige Praxis der Sakramentenspendung basiert - so viele Votanten - auf Hypothesen, Halbwahrheiten und Diskrepanzen, die der Würde und Intention der Sakramente und den betroffenen Menschen schaden. Viele Taufeltern, Kommunionkinder und Brautleute sind gehalten, etwas zu bekennen oder zu versprechen, was sie nicht überbliken oder ehrlicherweise nicht versprechen können. Eine Rechtfertigung dieser Praxis ist der Gedanke, daß die Erinnerung an ''ein schönes Fest'' einer späteren Glaubensentfaltung dienlich sein kann.

Die bisherige Praxis verführt zu Lebenslügen. Nicht wirklich vorbereitete Brautleute versprechen die ewige Treue. Ungläubige Eltern versprechen, ihre Kinder im Geist Jesu zu erziehen. Alle Gläubigen widersagen dem Satan, bekennen die Auferstehung des Fleisches, obwohl nach einer Umfrage nur 43% der katholischen Kirchgänger daran glaubt. Besser wären Formulierungen wie : ''wir wollen versuchen, ...'' http://www.Seiffert.net/pasflit (G132-139-0)
Man sollte nicht mit Traditionen brechen, nur weil Schwierigkeiten auftreten. Vielleicht bleibt zumindest die ''schöne Feier'' im Gedächtnis, und führt in der Zukunft zu einer Entfaltung des Glaubens. (G146-242-0 und G146-243-0)


Als Konsequenz aus der Lagebeschreibung wird vorgeschlagen: 1. das Diktat der Zahlen aufkündigen (Kinder jahrgangsweise zur Kommunion zu führen, alle Jugendliche eines Jahrgangs für die Firmung zu gewinnen), 2. eine grundlegende Veränderung der Sakramenten-Pastoral anstreben, nach der die Sakramente weniger punktuell (als einmaliges Geschehen), sondern mehr prozeßhaft (als Entfaltung eines Geschehens) verstanden werden. In vielen Voten werden neue Formen des Katechumenats gewünscht, längere Vorbereitungszeit, mehr Gespräche, intensiveres Eingehen auf die Situation der Betroffenen. Ausdrücklich schlagen viele Einsender für Tauf- und Ehevorbereitung kleine Gesprächskreise vor, wie sie bei der Hinführung zur Erstkommunion und zur Firmung vielerorts üblich sind.

Es bedarf aus unserer Sicht einer Verabschiedung von der ''Sakramentalität der Zahlen''. (G142-188-0)
Mit der Wegbegleitung von Paaren und Familien wird eine Veränderung in der Sakramentenpastoral gewünscht. (G171-283-0)
Grundsätzlich erscheint es notwendig, Menschen, die um die Sakramentenspendung bitten, zu längeren katechumenalen Wegen einzuladen. Dies gilt sowohl für die Tauf- und Ehevorbereitung, aber auch für die Erstbeicht-, Erstkommunion- und Firmkatechesen. Die traditionellen, eher ''Religionsunterricht ähnlichen'' Zugänge scheinen nicht mehr zu greifen. Die Zeit der Vorbereitung wird eher billigend in Kauf genommen und ''abgesessen'' als als Möglichkeit des Wachsens im Glauben begriffen. (G162-269-0)


Vielfach wird die häufigere Spendung der Sakramente im Gemeindegottesdienst gewünscht mit dem Ziel, den Gemeinschaftsbezug der Sakramente wieder mehr ins Bewußtsein aller Gläubigen zu bringen und sie als Gemeindefeste zu feiern. In mehreren Voten wird die Ausweitung der bisher an das Weihe- bzw. Priesteramt gebundenen Spende-Vollmacht auf Laien vorgeschlagen.

Die Sakramente als Glaubens- und Lebensvollzüge der Gemeinde sollten entsprechend unter Beteiligung der gesamten Gemeinde gefeiert werden. Gerade die derzeitige Taufpraxis wurde diesbezüglich als unbefriedigend kritisiert. (G251-562-0)
Eheassistenz sowie Tauf- und Beerdigungsvollmacht sind Angelegenheiten des ganzen Volkes Gottes und nicht nur der Weihepriester; Taufvollmacht sowie die Möglichkeit der Eheassistenz und der Beerdigung muß über den Kreis der Priester hinaus allen Getauften gegeben werden. (G313-709-0)


Als weiterer Vorschlag zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation wird von einigen Votanten eine entschiedenere Haltung der Sakramentenspender und eine strengere Praxis der Spendung gefordert (z.B. schärfere Bedingungen für den Empfang von Tauf- und Ehesakrament, Verpflichtung von Kindern zur regelmäßigen Beichte). In der schwierigen Frage, ob der Glaube Voraussetzung oder Frucht des Sakramentenempfanges sei, läßt sich die Option der meisten Votanten mit dem Satz beschreiben: Wer kommt, gibt zu erkennen, daß er auf dem Weg des Glaubens ist.

Aber wer kann den Glauben eines anderen beurteilen? In manchen Fällen ist auch hier ein Aufschub angebracht, aber auch dann sollte ein Angebot der religiösen Begleitung bis dahin nicht fehlen. (G365-878-0)
Wir meinen, daß durch den Sakramentenempfang ein besonderes Zeugnis der Glaubenszugehörigkeit gegeben wird. Dies ist zu verstehen als ein Schritt auf dem Weg zu Gott, welcher grundsätzlich des Glaubens bedarf. (G252-498-0)


Die einzelnen Sakramente betreffend, gibt es weitaus die meisten Zuschriften zum Bußsakrament (über 50% der Nennungen zum Thema ''Sakramente''). Übereinstimmend wird festgestellt, daß das Beichten fast zum Erliegen gekommen ist. Unter den ausgeführten Gründen sind die beiden häufigsten: Die Menschen von heute gehen anders mit ihren Schuldgefühlen um. Die unselige Beichtpraxis in der Vergangenheit wirkt wie eine Barriere. In fast allen Voten wird das Bemühen deutlich, den wichtigen Zusammenhang ''Schuld/Buße/Versöhnung'' für das Glaubensleben des einzelnen bewußt und erlebbar zu machen. In diesen Überlegungen haben Bußgottesdienste einen hohen Stellenwert. Gespalten ist das Lager der Votanten hinsichtlich der Konsequenzen. Etwa die Hälfte der Zusender versteht den Bußgottesdienst ausdrücklich als Vorbereitung und Hinführung zum Beicht-Sakrament und möchte dies betont sehen. Die andere Hälfte wünscht dringend die offizielle Einführung des Bußgottesdienstes mit sakramentaler Vergebung.

Die herkömmliche Form der Einzelbeichte wird vielfach als Zwang und Ausdruck von Machtanspruch der Kirche empfunden. An die Stelle der Verpflichtung zur Beichte sollte das Bedürfnis nach Beichte treten. Um dies zu wecken, ist eine Sensibilisierung des Gewissens erforderlich, da Sünde häufig nicht mehr als solche empfunden wird. (G343-781-0)
Das rubrizierte Sündenregister der Vergangenheit steckt in vielen Köpfen fest, ebenso wie ein Disziplinierungscharakter der Beichte durch das Verhältnis ''Ankläger - armer Sünder''. Um dies zu ändern, sind verstärkt positive Erfahrungen mit der Beichte als ''Feier der Versöhnung mit Gott'', als Weitergabe von Gnade und Heilserfahrung sowohl in der Einzelbeichte als auch im Bußgottesdienst notwendig. (G143-195-0)
Weil an keinem anderen Sakrament deren insgesamte Krise signifikanter zutage tritt als beim Bußsakrament, geben wir zu überlegen, ob die Erstbeichte nicht in die Vorbereitung auf das Firm-Sakrament einbezogen werden sollte. Wir haben erste Erfahrungen positiver Art gemacht, dieses Sakrament neu zu erschließen. (G142-188-0)
Die Gemeinde hat durchweg positive Erfahrungen mit gemeinsamen Bußfeiern. Die Bußfeiern sind immer Endstation eines gemeinsam gegangenen Weges durch geprägte Zeiten (Advent und Fastenzeit). (G225-495-0)
Bußandachten können das Sakrament der Buße keinesfalls ersetzen und sollen deshalb nur als Vorbereitung für die Einzelbeichte eingesetzt werden. (G321-724-0)
Für die Bußgottesdienste erbitten wir von der zuständigen vatikanischen Kongregation für unser Bistum und unser Sprachgebiet die Zustimmung zur Erteilung der Lossprechung im Sinne der sakramentalen Absolution, die den Charakter einer Generalabsolution hat. Unser Bischof möge in Rom einen Vorstoß in dieser Richtung machen. (G363-873-0)


Auffälligste Forderung für die Taufpastoral ist die Konzeption und Einrichtung eines Taufkatechumenats. Statt der bisher üblichen einmaligen Taufgespräche der Eltern mit dem Priester soll eine Gesprächsfolge mehrerer Eltern mit Gemeindemitgliedern und einer Pastoralkraft treten. Alle Hauptamtlichen in der Seelsorge - so einige Voten - sollten die Beauftragung zur Taufspendung erhalten.

Die Synode möge konkrete Handreichungen für die Taufvorbereitung und die Taufgespräche in der Gemeinde erarbeiten. Gedacht ist an ein Konzept eines Elternseminars von ca. 3 Gesprächsabenden, das von Eltern geleitet wird. Der Pfarrer ist Gast am dritten Gesprächsabend. (G132-132-0)
Die Taufe ist das Sakrament der Aufnahme in die Gemeinde. Schon jetzt liegt die Taufvorbereitung häufig in den Händen von GR / PR oder engagierten Gemeindemitgliedern. Um hier die Kontinuität von Handeln und Zeichen zu gewährleiten und den Akt der Aufnahme in die Gemeinde zu betonen, schlagen wir vor: Das Sakrament der Taufe sollten in der Gemeinde die Christen spenden, die sich in besonderer Weise um die Täuflinge und deren Eltern kümmern. (G131-125-0)


Für das Sakrament der Ehe gilt ähnliches wie für die Taufe. Gefordert werden Ehevorbereitungs-Seminare, um die Diskrepanz zwischen dem hohen Wert der christlichen Ehe und der ungenügenden Vorbereitung zu verringern. Eine intensivere spirituelle Begleitung vor der Ehe und während der ersten Ehejahre wird als eine kirchliche Hilfe gefordert, die zur Festigung ehelicher Partnerschaft beitragen könne. Die Kirche dürfe nicht tatenlos die Gefährdung und das Scheitern vieler Ehen mit ansehen.

Die Kirche kann das Wort Jesu von der Unauflöslichkeit der Ehe nicht zur Disposition stellen, sie kann aber auch nicht vor dem Scheitern vieler Ehen die Augen verschließen. (G367-924-0)
Das Sakrament der Ehe ist für viele eine Überforderung. Eine intensivere - auch spirituelle -Begleitung auf dieses Sakrament hin sollte ermöglicht werden, um so dazu beizutragen, daß mehr Partnerschaften in Ehen gelingen und damit diese Ehen Bestand haben. (G113-099-0)
Viele Ehen sind äußerlich gesehen sakramental gültig geschlossen, obwohl das innere Bewußtsein fehlt; gerade in der heutigen Zeit sind neue Wege in der Ehevorbereitung erforderlich. (G353-831-0)
Ein Ehe-Katechumenat anderer Art wäre auch denkbar in der Ehe, d.h., wir könnten uns gemeinsame Ehe-Jahre vorstellen, ohne sakramentale Einsegnung, die von den Partnern dann gewünscht wird, wenn die gelebte Ehe solches bestätigt. Die Kirche müßte sich für diesen Schritt vom Fetisch der Sexualität trennen. Analog dem Tauf-Aufschub ein Ehe-Aufschub. (G142-188-0)


Sehr viele Voten (zweitmeiste Nennungen) beschäftigen sich mit der Krankensalbung. Der häufigste Wunsch: Es soll ermöglicht werden, daß dieses Sakrament auch von Diakonen und den anderen Pastoralkräften gespendet werden kann. Es wird argumentiert, daß die Person, die einen Menschen während seiner Krankheit seelsorglich betreut oder Sterbebegleitung geleistet hat, aufgrund der gewachsenen Beziehung am ehesten geeignet ist, das Sakrament der Krankensalbung zu spenden. Die Spendung der Krankenkommunion sollte durch Kommunionhelfer (Zusammenhang mit dem Gemeindegottesdienst) oder Angehörige (persönliche Beziehung) möglich sein.

Die Feier der Krankensalbung wird einmal im Jahr in einem Gemeindegottesdienst gefeiert. Auch dies ist eine die Mitfeiernden sehr berührende Begegnung (G225-495-0)
Wir bitten die Bistumsleitung, nach einer pastoral sinnvollen, dogmatisch und kirchenrechtlich möglichen Ausweitung der Spendevollmacht des Sakramentes der Krankensalbung auf nichtpriesterliche SeelsorgerInnen (D-GR-PR) zu suchen! (D-226)
Das Sakrament der Krankensalbung sollte von allen Getauften gespendet werden können, die sich der Wichtigkeit des Dienstes bewußt sind, sich darauf vorbereitet haben und die mit der Spendung beauftragt sind. (G131-125-0)
Ehepartner und nahe Verwandte sollten Kranken/Sterbenden die Kommunion bringen dürfen. (G212-384-0)


Ein Votum beschäftigt sich mit dem Kommunionempfang. Firmung und Taufe betrifft der Wunsch, die Rolle der Paten zu überdenken und evtl. neu zu definieren und das Patenamt stärker in die Pastoral einzubeziehen.

Heute ist oft zu beachten, daß Eucharistiefeier und Kommunion selbstverständlich gleichgesetzt werden. Darüber sollte nachgedacht werden. Gemeint ist nicht ein weniger häufiges, sondern ein bewußteres Kommunizieren. Kommunionempfang sollte keine Routine oder Selbstverständlichkeit, sondern bewußte Teilnahme an einem Sakrament sein. (G133-144-0)
Insbesondere die im Vorfeld zu klärenden Fragen des Firmalters und der Patenschaft (Taufpate als Firmpate? kirchenferne oder nicht-katholische Christen als Paten?) erscheinen uns wichtig. (G366-914-0)