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Personal in der Kinder- und Jugendarbeit

Personal in der Kinder- und Jugendarbeit

Als Zentralforderung (rund 1/3 aller Voten zum Thema) wird hauptamtliches Personal für die Kinder- und Jugendarbeit erbeten. Es gibt klare Vorstellungen von Einsatzebenen, wie Gemeinde oder Seelsorgebereich, aber häufig wird hilfeschreiartig einfach hauptamtliches Personal für die Kinder- und Jugendarbeit gefordert. Von der beruflichen Ausbildung her werden Sozialpädagogen, Pastoral- oder Gemeindereferenten genannt, und von der persönlichen Qualifikation her wird Wert auf die Fähigkeit gelegt, für Jugendliche Leitbild sein zu können. Mit besonderem Nachdruck wird die jugendspezifische Aus- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern gewünscht. Verschiedentlich wird die Freistellung von Arbeitskapazität für Jugendarbeit im Seelsorgebereich, im Dekanat gefordert.

Die Gemeinde erachtet es als wünschenswert, daß in den Gemeinden hauptamtliche Jugendleiter in der Jugendarbeit eingesetzt werden. (G321-729-0)
Daher halten wir es für nötig, daß bei der Errichtung eines Pfarrbezirkes gleichzeitig auch eine hauptamtliche Kraft für die Jugend des Nahbereiches eingestellt wird, die mit zum pastoralen Team gehören müßte und zur Zusammenarbeit mit dem regionalen Jugendamt verpflichtet ist. (G321-727-0)
Wir halten für unerläßlich, daß in jedem Seelsorgebereich eine hauptamtliche Seelsorgerin oder ein hauptamtlicher Seelsorger für die Jugendarbeit verantwortlich ist, daß Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Dekanaten, Kreis- und Stadtdekanaten für die Jugendarbeit vom Erzbischof mit entsprechender Freistellung beauftragt werden, daß die hauptamtliche Seelsorgerin und der hauptamtliche Seelsorger in Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinderäten dafür Sorge trägt, daß in jeder Pfarrgemeinde konkrete Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner Verantwortung für die Jugendarbeit übernehmen. (VS-002-250)
Geschultes hauptamtliches Personal für die Jugendarbeit. Für jeden ''Nahbereich'' sollte es einen verantwortlichen ''Hauptamtlichen'' für Jugendarbeit geben. Dies kann ein Priester, Diakon, Pastoralassistent/in, Gemeindereferent/in sein. In jedem Nahbereich muß mindestens ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin haupverantwortlich benannt werden. Diese Hauptamtlichen sollen auf ihre spezielle Aufgabe hin geschult werden. Wenn keine Seelsorger/innen gefunden werden, sollen Sozialpädagogen/innen oder Sozialarbeiter/innen für die Jugendarbeit eingestellt werden. (G313-708-0)
Damit in unserer pluralen Gesellschaft Jugendarbeit auch weiterhin eine Chance hat, brauchen wir eine hauptamtliche, für Jugendarbeit qualifizierte Fachkraft (20 Std.) zur Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit. Wichtig dabei ist uns die Kontinuität, d.h. daß diese Person 7 - 10 Jahre auf der Stelle bleibt. (G321-668-0)
Gerade Kinder und Jugendliche sollten Gesprächspartner in den Gemeinden finden. Da zunehmend die Kapläne fehlen, sollten hauptamtliche Jugendleiter eingestellt werden. (G331-738-0)
In jedem Seelsorgebereich sollte je eine hundertprozentige Planstelle eingerichtet werden für pädagogische Fachkräfte (z.B. SozialpädagogInnen mit dem Hauptschwerpunkt Jugendarbeit).
Sie sollten eng mit den JugendseelsorgerInnen zusammenarbeiten und im Seelsorgeteam voll integriert sein. (D-119)
Es soll mehr in Kinder- und Jugendseelsorge getan werden (Bibelkreise, Jugendgruppen). Evtl. könnte man eine bezahlte Kraft stundenweise einstellen, damit die ehrenamtlichen Helfer nicht überfordert werden. (G146-243-0)
Wir glauben, daß Kirche es sich zu einfach macht, wenn sie sagt, daß der Einsatz von noch mehr Hauptamtlichen aufgrund von Nachwuchsschwierigkeiten in Kirche nicht leistbar sei. Vielmehr glauben wir, daß Kirche dann ihre Berufsbilder überdenken muß und flexibler wird im Einsatz von Personal in Pfarrgemeinden. (VV-002-170)