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Pastorale Tätigkeit für aus dem Amt ausgeschiedene Priester

Generalvikar Feldhoff informiert auf Wunsch der Versammlung zunächst über die kirchenrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten. In der anschließenden Aussprache wird betont, daß eine Laisierung kein ,,harmloser Vorgang`` sei, sondern anschließend eine vollkommen neue Existenz aufgebaut werden müsse. Auf die Frage nach Übergangshilfen antwortet Generalvikar Feldhoff, daß im Erzbistum Köln für laisierte Priester ,,die Tür nicht zu`` sei und nach allen Möglichkeiten geholfen werde, sowohl beim Finden eines neuen Berufs als auch in der wirtschaftlichen Absicherung. Es wird darauf hingewiesen, daß nicht alle laisierten Priester einen seelsorglichen Beruf suchen. Auf der anderen Seite wird dringend darum gebeten, das Potential an Können und Erfahrung Laisierter wahrzunehmen und einzusetzen. Auch die auf 40 Jahre festgesetzte Altersgrenze für Laisierungen wird angesprochen: Kardinal Meisner verweist darauf, daß das Alter deshalb so hoch festgesetzt wurde, weil es so viele Anträge junger ehemaliger Priester auf Rückgängigmachung der Laisierung gibt. Für ihn sei dieser Themenkreis ein zutiefst existentieller.

Die Frage des Kardinals lautete: ,,Halten Sie es trotz der Verbindlichkeit des Weiheversprechens für vertretbar, aus dem Amt ausgeschiedene Priester im Bereich der Pastoral einzusetzen¿`

119 (78,2 Prozent) der Delegierten antworteten mit ,,Ja``,
mit ,,Nein`` 27 (17,7 Prozent),
und 6 (3,9 Prozent) enthielten sich.

Text: Presseamt des Erzbistums Köln (MBH/He/To)