www.flickr.com

Pfarrgemeinderat als Entscheidungsgremium

Ein Vorschlag des Arbeitskreises 1, den Pfarrgemeinderat zu einem Entscheidungsgremium der pastoralen Arbeit in der Gemeinde zu machen, fand insofern Widerhall, als die Stärkung der Verantwortung dieses Gremiums geboten sei. Der Pfarrgemeinderat dürfe nicht zu einer Spielwiese werden, wo über Bier- und Würstchensorten gestritten werde. Wer Verantwortung trage, solle auch mitentscheiden dürfen. Andererseits wurde die Schreckensvision eines Pfarrgemeinderates aufgezeigt, der den Pfarrer zu seinem weisungsgebundenen Angestellten mache - ein völlig unkatholisches Amtsverständnis. Generalvikar Feldhoff wies auf die einzigartige, im römischen Recht nicht ,,abgefederte`` Stellung der deutschen Pfarrgemeinderäte hin, deren Rolle als ,,leitendes Gremium`` weder theologisch noch kirchenrechtlich legitim sei. Auf die zur Abstimmung gestellte Frage,

,,Sind Sie der Meinung, daß über Ihr Schlußvotum 1.8 hinausgehend es wichtig ist, dem Pfarrgemeinderat auch in pastoralen Fragen Beschlußkompetenz zu übertragen, die den Pfarrer verbindlich festlegt¿`,

antworteten mit Ja 46 (31,5 Prozent),
mit Nein 91 (62,3 Prozent),
und es enthielten sich 9 (6,1 Prozent).