www.flickr.com

Schlußvotum 1.1 / Gemeinde, Kooperation im Seelsorgebereich

Kooperation als strukturierte und inhaltliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Gemeinden in einem Seelsorgebereich ist eine Grundbedingung für die Zukunft der Gemeinden im Erzbistum Köln. Es muß Kooperation geben innerhalb der Gemeinden und zwischen den einzelnen Gemeinden, Kooperation der Hauptamtlichen, der Ehrenamtlichen, zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen, Kooperation von Gremien (bes. Pfarrgemeinderäten) und Verbänden. Über die Formen der Zusammenarbeit entscheiden die Gemeinden eines Seelsorgebereichs selbst. Die Kooperation sollte schrittweise intensiviert werden, etwa durch die Organisationsform des Pfarrverbandes. Hinter den erreichten Stand der Zusammenarbeit darf anläßlich personeller Veränderungen, vor allem bei Neubesetzung hauptamtlicher Stellen, nicht zurückgegangen werden.

Das Votum wendet sich an alle Haupt- und Ehrenamtlichen und an den Erzbischof. Dieser soll entschieden die Kooperation fordern und sich über Realisierung und Fortschritt von Kooperation vergewissern.