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Schlußvotum 1.8 / Pfarrgemeinderat

Der Pfarrer wird verpflichtet, den PGR in wichtigen Fragen anzuhören. Der PGR erhält das Recht, durch seinen Rat zur Entscheidung beizutragen, und die Pflicht, sein Anhörungsrecht wahrzunehmen. Der Pfarrer hat die Pflicht, sachlich zu begründen, wenn er dem Rat des PGR nicht folgt. Der Bischof soll Regelungen schaffen, damit Pfarrgemeinderäten, die sich begründet über den Pfarrer beschweren, geholfen werden kann.

Wichtige Fragen, die beraten werden müssen, sind:

  • Schwerpunkte der Pastoral
  • Konzeption der Sakramentenkatechese
  • Gestaltung des liturgischen Lebens
  • Festlegung regelmäßiger Gottesdienstzeiten
  • Initiativen und wesentliche Änderungen im Bereich von Caritas und Sozialem
  • Grundlinien der Bildungsarbeit
  • Änderung der Pfarrorganisation
  • Technische und künstlerische Ausstattung der Kirchen(n)
  • Gestaltung von Festtagen der Gemeinde
  • Öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde
  • Herausgabe eines Pfarr- oder Gemeindebriefes
  • Grundsätzliche Überlegungen zur Nutzung kirchlicher Räume
  • Erlaß von Hausordnung für Pfarr- oder Jugendheim
Dieses Votum muß bei der Neufassung der PGR-Satzung berücksichtigt werden.