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Schlußvotum 10.8 / Behinderte

Behinderte und ihre Familien fühlen sich häufig nicht in die Gemeinden eingebunden und mit ihrem Schicksal alleingelassen. Die Pfarreien des Erzbistums sollen gemeinsam mit den Fachabteilungen des Diözesan-Caritasverbandes und des Erzbischöflichen Generalvikariates prüfen, wo Möglichkeiten bestehen für integrative Maßnahmen (z.B. Kindergärten, Jugendgruppen, Ferienfahrten).