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Schlußvotum 2.19 / Seelsorgliche Begleitung der caritativ Tätigen durch den Dekanatscaritasbeauftragten

Die Schlußversammlung appelliert an den Erzbischof, dafür zu sorgen, daß in den Dekanaten die Stelle der Caritasbeauftragten besetzt und der Aufgabenbeschreibung vom 1. 10. 91 (s. Amtsblatt des Erzbistums Köln) entsprechend ausgeführt wird.

Die vorrangige Aufgabe des Dekanatscaritasbeauftragten ist eine intensive spirituelle Begleitung der im caritativen Bereich Tätigen, damit sie ihre eigenen Nöte, ihre Betroffenheiten, Möglichkeiten und Grenzen reflektieren können.