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Schlußvotum 3.8 / Aus- und Fortbildung von Hauptamtlichen

Liturgische Bildung

Die Schlußversammlung bittet alle Gläubigen, sich zu vergegenwärtigen, daß Christus selbst der eigentliche Träger der Liturgie ist. Die Letztverantwortung für den Vollzug der Liturgie trägt der Ortsbischof. Vor Ort wird sie durch die von ihm eingesetzten Gemeindeleiter, unterstützt von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, wahrgenommen. Diese sind dazu verpflichtet, die Gemeinde zur Feier der Liturgie zu befähigen, ihre Mitverantwortung zu fördern und ihr Raum für die volle und bewußte Teilnahme zu geben.

Die Hauptabteilung Seelsorge-Personal soll sicherstellen, daß die liturgische Bildung im Rahmen der Ausbildung aller Mitarbeiter/-innen im Pastoralen Dienst einschließlich der Kirchenmusiker/-innen einen ausreichenden Platz erhält. Gleiches gilt für eine regelmäßige Fortbildung, die verbindlich sein soll. Der praktischen Einübung soll mehr Raum als bisher gegeben werden. Auch die spirituelle Begleitung soll ermöglichen, daß vielfältige liturgische Elemente persönlich erlebt werden können.