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Schlußvotum 4.21 / Richtlinien des kirchlichen Jugendplans

Die Abteilung Jugendseelsorge wird aufgefordert, die Richtlinien des kirchlichen Jugendplanes (insbesondere den Begriff der religiösen Bildung) unter Beteiligung aller Träger kirchlicher Jugendarbeit zu aktualisieren, um die Bezuschussung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erleichtern.