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Schlußvotum 4.26 / Rolle der/des Hauptverantwortlichen

Der/die Hauptverantwortliche für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Seelsorgebereich soll Sorge dafür tragen, daß eine weitgehende Partizipation und Selbstverantwortung der Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird. Er/sie soll das ehrenamtliche Engagement der in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Tätigen stärken und unterstützen.