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Schlußvotum 6.15 / Erstbeichte darf nicht Endpunkt der Bußerziehung sein

Die Hinführung der Kinder zur Erstbeichte darf nicht Endpunkt der Bußerziehung sein. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer ständig weiter zu entwickelnden, reifungsgemäßen Versöhnungspraxis. Besonders im Zusammenhang mit der Hinführung zur Firmung werden die Pastoralkräfte gebeten, eine altersgerechte Bußkatechese vorzusehen.