Fußnoten

... 5002.1
Siehe auch: Eine Analyse der Verbunddaten des hbz und Qualität und Quantität der Verbunddaten des hbz
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... 16066.1
FS: Das Datum 9. November ist offenbar falsch. Am Ende der Leichenpredigt, wie auch auf der Inschrift seines Epitaphen ist jeweils der 12. November 1606 genannt.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... gefallen6.2
FS: Der Tag des Apostels Mattheus ist der 21. September 1606. Dieser Tag ist nur im julianischen Kalender ein Sonntag. Im gregorianischen Kalender ist dieser Tag der 1. Oktober 1606
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... Söhne6.3
Diese seine Söhne ließ er nach den Nahmen der 4. Evangelisten, den jüngsten aber Ernst nennen. Matthäus ist Domherr in Havelberg gewesen, und hat bey des Vaters Tode noch gelebet. Marcus und Johannes sind Rathsherrn zu Perleberg und Havelberg gewesen. Lucas ward zwar pro residente Canonico in Havelberg aufgefüret, konte aber seine Præbende nicht geniessen, sondern starb alsbald in seinem Carenzjahr nemlich 1596. Ernst starb im 22ten Jahre seines Alters zu Wittenberg, dahin er seine Studia fortzusetzen von Franckfurt gegangen war. Ich habe eine Sammlung von Gedichten in Händen, welche den Titel führet: in obitum trium filiorum Reu &c. Imi MATTHARI LVDECI epistolæ, orationes, & carmina lugubria contostandæ benevolentiæ ergo ab amicis conscripta, Frf.1601.4. Der Prof. WENCELIUS zu Franckfurt, der Superintendent in Stendal SAB. CHEMNITUS und andere haben ihr Beyleyd freundschaftlich in Werken abgestattet, dabey ist HENR. DANNFHL oratio funebris de obita frium filiorum befindlich. Der Töchter waren zwey, deren eine jung gestorben, die andere Nahmens Blandina, welche an einen Ratsherrn ?a (unleserlich) Werben Christoph Goldbeck verheyrathet worden, ist dem Vater ein Jahr nach seinem Absterben in die Ewigkeit gefolget.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... Ao.15736.4
Er folgte HIERONYMO Moderich, an dessen Platz Ludecus in besagtem Jahr vom Capitul erwehlet wurde. Es wird ihm nachgerühmet, daß er zu Abschaffung der annoch aus dem Pabstthum übrigen unnöthigen Ceremonien, und daß Gottes Wort nebst dem Catechismus lauter und rein geprediget werden möchte, beförderlich gewesen, daß er einen neuen Predigtstuhl auf eigene Kosten bauen lassen, und nebst seinen Mit-Capitularen die Schule aufm Dohm gestifftet,
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... Land=Einnahme6.5
Die Menge seiner Geschäffte wolte nicht erlauben dieses Ammt ferner mit zu verwalten. Doch konte er den Verordneten nicht abschlagen, ihrentwegen den obersten Befehl mit reisen schreiben, einrathen, und allen andern, so vorfallen konte, auf sich zu behalten.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... gesungen6.6
In seinem Lebenslauf finde ich, daß er verordnet, es sollen in Wilsnack 12. arme Leute auf den Tag Matthäi gekleidet, und mit Schuhen für und für versorget werden. Armen Studenten zum besten hat er in Perleberg 4. Winspl Rogken jährliches Einkommen verordnet, davon ein jeder 3. Jahr lang auf Universitäten successive unterhalten werden soll.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... kniend6.7
Ich finde in seinem Lebens-Lauf welcher der von dem Dohmprediger Barth. Rheins gehalten, und zu Jena 1608 gedruckten Leichen=Predigt beygefüget worden, daß er 19. Jahr vor seinem Tode täglich vermöge eines Büchleins, so er mit eigner Hand geschrieben, und ein Kleinod, der Tod genannt, intituliret hat, mit Sterbensgedancken umgegangen ist, die Särger, darein er seinen todten Corper nach seinem Abschiede wollen gelegt haben, und einen Leichstein verfertigen lassen, auch mit sondern Fleiß verzeichnet, wie es nach seinem Absterben mit der Sepultur (FS: Grab) und Bekleidung seines Cörpers eigentlich gehalten werden solte, welches Verzeichnis er in einer kleinen Lade, darauf er FVNERALIA schreiben lassen, verwahrlich gehalten, und solche Lade allezeit, wenn er erreiset, mit sich geführet hat, damit mas das Verzeichnis zur Hand habe, und sich seines letzten Willens zur Nothdurfft ersehen könte.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... Übersetzung6.8
Für die Übersetzung gilt mein besonderer Dank meinem Kollegen im HBZ Jürgen Rittinghaus!
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... Halberstadt6.9
FS: Hier liegt sicher eine Verwechslung mit Havelberg vor. Denn das M.L. Dechant von Halberstadt war ist bisher nicht bekannt.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... Wilsbach6.10
FS:Auch hier sicher ein Fehler, da sonst immer Wilsnagk bzw. Wilsnack in der Mark als Geburtsort genannt ist.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... 19947.1
In der abgedruckten Fassung der Verfahrensordnung sind die vom Erz bischof vorgenommenen Änderungen bzw. Erweiterungen berücksichtigt (vgl. Amtsblatt des Erzbistums Köln Stück 1, 1. Januar 1995, Nr. 4, Stück 10, 1. Mai 1995, Nr. 106, Stück 25, 15. Nov. 1995, Nr. 251).
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... Dekanatsratsvorsitzende7.2
Wo es keinen Dekanatsrat gibt, kann der jeweilige Stadt- oder Kreisdekanatsrat (Katholikenausschuß) ersatzweise für die Aufgabe des Dekanatsrats-Vorstands zwei seiner Mitglieder aus den betreffenden Dekanaten benennen. Dabei ist auch festzulegen, wer die Aufgabe des/der Dekanatsratsvorsitzenden für die Durchführung des Pastoralgesprächs übernehmen soll.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
... Zitation8.1
Wörtliche Zitate aus den Voten sind durchgängig kursiv gedruckt. Auslassungen sind mit ''...'' gekennzeichnet. Nach jedem Zitat steht eine Kennziffer, mit deren Hilfe der jeweilige Votant in der im Anhang ab S. [*] (siehe Anhang) abgedruckten Liste identifiziert werden kann.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.