Pastorale Tätigkeit für aus dem Amt ausgeschiedene Priester
Generalvikar Feldhoff informiert auf Wunsch der Versammlung
zunächst über die kirchenrechtlichen Vorschriften und
Möglichkeiten. In der anschließenden Aussprache wird betont, daß
eine Laisierung kein ,,harmloser Vorgang`` sei, sondern
anschließend eine vollkommen neue Existenz aufgebaut werden
müsse. Auf die Frage nach Übergangshilfen antwortet Generalvikar
Feldhoff, daß im Erzbistum Köln für laisierte Priester ,,die Tür
nicht zu`` sei und nach allen Möglichkeiten geholfen werde,
sowohl beim Finden eines neuen Berufs als auch in der
wirtschaftlichen Absicherung. Es wird darauf hingewiesen, daß
nicht alle laisierten Priester einen seelsorglichen Beruf
suchen. Auf der anderen Seite wird dringend darum gebeten, das
Potential an Können und Erfahrung Laisierter wahrzunehmen und
einzusetzen. Auch die auf 40 Jahre festgesetzte Altersgrenze für
Laisierungen wird angesprochen: Kardinal Meisner verweist
darauf, daß das Alter deshalb so hoch festgesetzt wurde, weil es
so viele Anträge junger ehemaliger Priester auf
Rückgängigmachung der Laisierung gibt. Für ihn sei dieser
Themenkreis ein zutiefst existentieller.
Die Frage des Kardinals lautete: ,,Halten Sie es trotz der
Verbindlichkeit des Weiheversprechens für vertretbar, aus dem
Amt ausgeschiedene Priester im Bereich der Pastoral
einzusetzen¿`
119 (78,2 Prozent) der Delegierten antworteten mit ,,Ja``,
mit ,,Nein`` 27 (17,7 Prozent),
und 6 (3,9 Prozent) enthielten sich.