6. Pastoralgesprächsbüro
6. Pastoralgesprächsbüro
(1) Das Pastoralgesprächsbüro sorgt für einen geregelten
technischen Ablauf der Schlußversammlung. Es unterstützt das
Präsidium und die Berichterstatter bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben.
(2) Die Mitarbeiter des Pastoralgesprächsbüros sind nicht
Mitglieder der Schlußversammlung.
(3) Das Pastoralgesprächsbüro dokumentiert den Verlauf der
Plenarsitzungen.