Schlußvotum 3.7 / Gottesdienstliche Feiern für besondere Lebenssituationen
Immer weniger Menschen sind in Gemeinden beheimatet. Deshalb
bittet die Schlußversammlung alle Seelsorger/-innen, besonders
dann auf Menschen zuzugehen, wenn diese aufgrund spezifischer
Lebenssituationen besonders ansprechbar sind. Es gilt auch, neue
Zugänge zu den Menschen zu suchen, die in Konflikt mit der
Kirche geraten sind. Nicht selten wird von beiden
Personengruppen liturgisches Handeln angefragt.
Die Schlußversammlung bittet den Erzbischof, die Liturgie-Kommission zu beauftragen, Modelle für Gottesdienste zur Verfügung zu stellen, die geeignet sind
- für die Begleitung der Menschen auf ihrem Lebensweg (z. B. bei Verlobung, Jubiläen, Erneuerungs-, Segnungs- und Gedächtnisgottesdienste);
- für Kirchenfernstehende oder mit der Kirche in Konflikt Geratene;
- für die Feier der Krankenkommunion. Diese kann mehr als bisher von Kommunionhelfern/-helferinnen wahrgenommen werden, die darauf besonders vorbereitet sind. Dabei können Familienangehörige und Freunde der Kranken einbezogen werden.