Schlußvotum 3.8 / Aus- und Fortbildung von Hauptamtlichen
Liturgische Bildung
Die Schlußversammlung bittet alle Gläubigen, sich zu
vergegenwärtigen, daß Christus selbst der eigentliche Träger der
Liturgie ist. Die Letztverantwortung für den Vollzug der
Liturgie trägt der Ortsbischof. Vor Ort wird sie durch die von
ihm eingesetzten Gemeindeleiter, unterstützt von den
Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, wahrgenommen. Diese sind dazu
verpflichtet, die Gemeinde zur Feier der Liturgie zu befähigen,
ihre Mitverantwortung zu fördern und ihr Raum für die volle und
bewußte Teilnahme zu geben.
Die Hauptabteilung Seelsorge-Personal soll sicherstellen, daß die liturgische Bildung im Rahmen der Ausbildung aller Mitarbeiter/-innen im Pastoralen Dienst einschließlich der Kirchenmusiker/-innen einen ausreichenden Platz erhält. Gleiches gilt für eine regelmäßige Fortbildung, die verbindlich sein soll. Der praktischen Einübung soll mehr Raum als bisher gegeben werden. Auch die spirituelle Begleitung soll ermöglichen, daß vielfältige liturgische Elemente persönlich erlebt werden können.