Schlußvotum 3.9 / Aus- und Fortbildung für Ehrenamtliche
Die Freude am liturgischen Dienst wächst, je mehr Verständnis
die einzelnen von dem haben, was sie tun. Zugleich wächst damit
die persönliche Sicherheit in der Ausübung dieses Dienstes.
Deshalb bittet die Schlußversammlung alle, die einen
liturgischen Dienst ausüben, sich auf eine gründliche Aus- und
Fortbildung einzulassen. Denn sie bietet ihnen eine besondere
Möglichkeit und Chance, den Dienst voll erfüllen zu können.
Die Schlußversammlung bittet auch den Erzbischof, seinerseits zu
verdeutlichen, daß für die Ausübung aller liturgischen Dienste
(Wortgottesdienstleiter/-in, Kommunionhelfer/-in, Lektor/-in,
Meßdiener/-in) oder liturgischen Aufgaben (Mitglieder der Sachausschüsse
Liturgie und der Gottesdienstvorbereitungskreise) eine Aus- und
Fortbildung Voraussetzung ist (vgl. can. 231 §1 CIC). Auch auf
die spirituelle Begleitung soll Wert gelegt werden.
Er möge dafür Sorge tragen, daß dies ortsnah geschieht, um die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen zu entlasten.