3. Zentralpfarrei mit Filialkirchen (zentrales Modell)
3. Zentralpfarrei mit Filialkirchen (zentrales Modell)
Dieses Kooperationsmodell ist das weitestgehende: die
Zusammenfassung aller Gemeinden eines Seelsorgebereichs zu
einer Pfarrei.
Gemeinde:
Ein PGR, ein KV
Seelsorgebereich:
identisch mit Gemeinde
Leitung:
Die Leitung hat der Pfarrer. Er kann (muß) in Teilbereichen
Leitung an verantwortliche Haupt- oder Ehrenamtliche delegieren
(Genaueres s. Schlußvoten 1.4 und 1.5).
Konsequenzen:
Die Hauptamtlichen arbeiten als Team zusammen. Kleine, nicht
mehr lebensfähige, kanonisch errichtete Pfarrgemeinden schließen
sich zusammen. Es gibt aus pastoralen Gründen eine
Untergliederung der Großgemeinde in überschaubare Teilbereiche,
die nicht mit den ehemaligen Pfarreien identisch zu sein
brauchen.
Das Votum richtet sich an alle Gemeinden, besonders an alle
Pfarrer und die anderen Hauptamtlichen sowie an die Mitglieder
der Gremien (bes. PGR). Es richtet sich an den Erzbischof,
insbesondere mit dem Wunsch, die Versetzungspraxis der
Hauptamtlichen so zu gestalten, daß die Entwicklung der
Kooperation gefördert und nicht gefährdet wird.