Schlußvotum 4.31 / Beteiligung der Jugendlichen
im Pfarrgemeinderat
Schlußvotum 4.31 / Beteiligung der Jugendlichen
im Pfarrgemeinderat
Der Erzbischof von Köln soll durch einen entsprechenden Passus
in den Satzungen der Pfarrgemeinderäte sicherstellen, daß durch
Wahl und Berufung die Jugendlichen der Gemeinde im
Pfarrgemeinderat personell angemessen vertreten sind.