Schlußvotum 4.32 / Anhörung der Jugendvertreter/-innen im Kirchenvorstand
Die Kirchenvorstände sollen die Jugendvertreter/-innen der Gemeinde regelmäßig zu Gesprächen einladen. Darüber hinaus soll der Kirchenvorstand zu Tagesordnungspunkten der Vorstandssitzungen, die die Belange der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen betreffen, Jugendvertreter/-innen in der Sache hören.